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Bewerbung

Bewerbung   Haben Sie eine Studienwahl getroffen und möchten Sie sich für einen ganz bestimmten Studiengang an einer konkreten Hochschule oder vielleicht auch mehreren Hochschulen bewerben, treten eine Reihe von Fragen auf, insbesondere zu den formalen Bewerbungs- und Einschreibungsvoraussetzungen. Im Folgenden finden Sie Tipps und weiterführende Links.

 

 
   


Kann ich meine Einschreibung wieder rückgängig machen?

Studierende, die ihr Studium nicht fortsetzen möchten oder beendet haben, werden in der Regel automatisch (von Amts wegen) zum Ende des Semesters exmatrikuliert, wenn z.B. keine Rückmeldung durch Zahlung des Sozialbeitrags mehr vorgenommen wird.

Eine Exmatrikulation während des Semesters kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Stellvertreterin bzw. einen bevollmächtigten Stellvertreter beantragt werden. Dabei kann der Zeitpunkt der Exmatrikulation bestimmt werden. Der Antrag auf Exmatrikulation gilt als zum Ende des Semesters gestellt, wenn kein anderer Zeitpunkt angegeben wurde. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich.




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