In Rheinland-Pfalz können qualifizierte Berufstätige auch ohne Abitur bzw. Fachhochschulreife unter bestimmten Voraussetzungen an den Hochschulen des Landes studieren. So haben bspw. Personen, die eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare berufliche Fortbildungsprüfung abgelegt haben, eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an Fachhochschulen und Universitäten. Auch Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen haben und danach eine mindestens zweijährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit ausgeübt haben, erhalten eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium aller Fächer an rheinland-pfälzischen Fachhochschulen. Lediglich bei Aufnahme eines Universitätsstudiums ist eine fachliche Affinität zu beachten (fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung). D.h. außer für die letztgenannten Personen ist jederzeit auch eine Umorientierung möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.