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Bewerbung

Bewerbung   Haben Sie eine Studienwahl getroffen und möchten Sie sich für einen ganz bestimmten Studiengang an einer konkreten Hochschule oder vielleicht auch mehreren Hochschulen bewerben, treten eine Reihe von Fragen auf, insbesondere zu den formalen Bewerbungs- und Einschreibungsvoraussetzungen. Im Folgenden finden Sie Tipps und weiterführende Links.

 

 
   




Was ist unter den Verfahren Warteliste und Leistungsliste zu verstehen? Was bedeutet NC?

„NC” steht als Abkürzung für „Numerus clausus” und bezeichnet die Zulassungs- bzw. Aufnahmebeschränkung der Studiengänge. Diese zulassungsbeschränkten oder auch NC-Fächer verfügen nur über eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen. Ist die Zahl der Bewerber größer als die Anzahl der Studienplätze, findet ein Auswahlverfahren gemäß den Bestimmungen der Studienplatzvergabeverordnung statt. In einem zulassungsbeschränkten Studiengang erhält man einen Studienplatz, wenn man die Voraussetzungen erfüllt und sich form- und fristgerecht beworben hat.

Erfüllt man die Zugangsbeschränkungen nicht, so kann man sich in eine Warteliste eintragen lassen. In Abhängigkeit von der Leistung (meist die Abiturnote) und der Eignung (bspw. zusätzliche Zulassungsprüfungen) wird hier ein Rang vergeben. Jedes Wartesemester verbessert sich diese Position auf der Warteliste um einen gewissen Prozentsatz, sodass man nach einiger Zeit zum gewünschten Studium zugelassen wird. Eine weitere Chance, auf der Warteliste eine bessere Position zu bekommen und so früher zugelassen zu werden besteht beispielsweise dann, wenn andere Anwärter auf der Warteliste oder bereits zugelassene abspringen und die Übrigen so nachrücken.


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