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Studium

Studium   Antworten auf wichtige Fragen rund um das Thema „Studium“ – von der Wahl des passenden Studiengangs bis hin zu Angeboten für Studierende mit Behinderung – finden Sie im Folgenden.

 

 
   




Welche Unterstützungsangebote gibt es für Studierende mit Behinderung?

Hochschulen in Rheinland-Pfalz haben dafür Sorge zu tragen, dass Studierende mit Behinderungen in ihrem Studium nicht benachteiligt werden. Die Angebote der Hochschulen müssen möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch genommen werden können. Die Hochschulen haben also im Rahmen der sogenannten Barrierefreiheit dafür zu sorgen, dass alle baulichen und sonstigen Anlagen, aber auch technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind (§ 2 Abs. 3 Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen, Quelle: Homepage des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung).

Für Studierende mit Behinderung stehen besondere Hilfen bereit. An den Hochschulen und Hochschulstandorten informieren die Beauftragten für behinderte Studierende zu allen einschlägigen Fragen. Die Namen, Adressen und Telefonnummern dieser Beauftragten sowie weitere Informationen für behinderte Studierende können der Broschüre „Studium und Behinderung“ entnommen werden. Interessierte können die Broschüre kostenlos unter studium-behinderung@studentenwerke.de bei der Informations- und Beratungsstelle des Deutschen Studentenwerks anfordern. Auf den Internetseiten des Deutschen Studentenwerks finden Sie die Texte im PDF-Format.

Soweit dort keine Beauftragten genannt sind, geben die Studienberatungsstellen der Hochschulen über den zuständigen Behindertenbeauftragten Auskunft. Ausführlichere Informationen für körperbehinderte Studierende finden sich im Handbuch „Studieren mit Behinderungen“, das bei den Hochschulverwaltungen, den Beauftragten für behinderte Studierende, den Studienberatungsstellen, den Studierendenwerken und den Interessengruppen behinderter Studierender eingesehen oder ausgeliehen werden kann. Wohnmöglichkeiten für Behinderte werden in allen öffentlich geförderten Studierendenwohnheimen bereitgestellt (Quelle: studieren-in-rlp.de).

Es ist Aufgabe der Studierendenwerke in Rheinland-Pfalz, alle Studierenden des Landes in Bezug auf Themen wie Wohnen, Soziales und Finanzen zu beraten und zu betreuen. So widmen sich die Studierendenwerke auch der bestmöglichen Unterstützung von Studierenden mit einer Behinderung. Im Folgenden sind einige mögliche Unterstützungsangebote aufgelistet:

  • Einräumung einer längeren Bearbeitungszeit bei Prüfungen.
  • Angebot einer alternativen Prüfungsform, die die Möglichkeiten der behinderten Person berücksichtigt.
  • Möglichkeit, ein barrierefrei ausgestattetes Zimmer in einem Wohnheim zu beziehen.
  • Vorhandensein ausgewiesener Behindertenparkplätze.
  • Barrierefreier Zugang zu Mensen und Cafeterien.
  • Angebot von Gebärdensprachkursen durch das Studierendenwerk Vorderpfalz.
  • Angebot barrierefreier Homepages vieler Studierendenwerke (Koblenz, Mainz, Trier und Vorderpfalz).
  • Am Hochschulstandort Germersheim strebt das Projekt „Servicecenter Barrierefreiheit“, welches bereits einen Blindenschriftendrucker angeschafft hat, um z.B. die Mensakarte in Brailleschrift auch blinden Studierenden zugänglich zu machen, den weiteren Ausbau von Unterstützungsstrukturen an.
  • Bei einigen Studierendenwerken gibt es die Möglichkeit, in den Verpflegungsbetrieben bei der Essenausgabe und dem Transport des Essens unterstützt zu werden.

Auf den Homepages der einzelnen Hochschulen können Sie sich detailliert über die Angebote der einzelnen Hochschulen informieren.


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