Bevor Sie unsere Einschätzung zu dieser Frage erhalten, versuchen Sie doch einmal für sich, einen typischen Werktag mit der neuen Aufgabe des Studiums einzuplanen. Gehen Sie dabei zur Vereinfachung von einem Vollzeitstudium aus. Es sind bereits acht Stunden von den 24 verfügbaren geblockt, damit auch solche „Beschäftigungen“ wie Schlafen, Essen etc. nicht „vergessen“ werden.
Klicken Sie bitte einfach auf die unterschiedlichen Regler und schieben Sie sie auf die Anzahl der Stunden, die Sie für die jeweiligen Tätigkeiten täglich in etwa aufwenden werden. Sobald Sie auf „weiter“ klicken, wird Ihnen Ihr typischer Werktag farbig angezeigt.
Diese Frage hängt natürlich davon ab, inwieweit es sich um ein Vollzeitstudium handelt oder um ein Studium in Teilzeitform. Bei einem Vollzeitstudium wird von einer wöchentlichen Arbeitsbelastung von 40 Stunden pro Woche ausgegangen. Bei Teilzeitstudiengängen ist von einer geringeren zeitlichen Belastung auszugehen.
Nach einer Art „Faustregel“ wird angenommen, dass insgesamt 60 Stunden pro Woche für Studium und Beruf aufgebracht werden können. D.h. neben einem Vollzeitstudium könnten Studierende noch bis zu maximal 20 Stunden pro Woche jobben. Bitte bedenken Sie in diesem Zusammenhang, dass bei dieser „Kalkulation“ selbstverständlich auch Ihr persönliches Lernverhalten eine zentrale Rolle spielt. Auch sind im Zusammenhang mit der Ausübung eines Jobs steuerrechtliche Richtlinien zu beachten: Studenten unterliegen wie alle anderen Arbeitnehmer auch der Sozialversicherungspflicht. Bei einer geringfügigen Beschäftigung (400-Euro-Job oder „Minijob“) entfallen diese Abgaben. Bei einem regelmäßigen eigenen Einkommen von mehr als 400 Euro im Monat kann man sich nicht mehr in der Familienversicherung mitversichern lassen, sondern muss sich selbst krankenversichern. Die meisten Krankenkassen bieten eine günstige Studentenkrankenversicherung an. Die üblichen Beiträge zur Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung werden seitens der Studenten nur dann fällig, wenn sie die 20-Wochenstundengrenze überschreiten.
Umgekehrt geht man davon aus, dass voll Berufstätige im Normalfall noch etwa 20 Stunden pro Woche für ein nebenberufliches Teilzeitstudium aufbringen können, wobei es hier auch „Zwischen-Studienformen“ gibt. Beispielsweise kann ein nebenberufliches Studium auch Intensivphasen einschließen (für die dann manchmal Urlaub geopfert werden muss oder Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden kann). Andere Anbieter gehen davon aus, dass die Studierenden in Teilzeit beruflich tätig sind, oder bieten die Möglichkeit der Streckung der Studienzeit durch bedarfsorientierte Belegungen. Auch werden sog. berufsintegrierte Studienmodelle angeboten, in denen die berufliche Tätigkeit zumindest in Teilen auch Gegenstand des Studiums ist und Beruf und Studium miteinander verbunden werden.
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